Windows Azure Cloud Storage ermöglicht es Ihnen bereits ab 0,10€ pro GB/Monat die Vorteile der Cloud zu nutzen.
Hypercell ein ] Hypercell aus ] Zeige Navigation ] Verstecke Navigation ]
c++.de  
   
Advanced Developers Conference     
Bücher-Shop mit Amazon (Buchkategorien)C++ : Referenzen zu C++ : C++ Builder : Visual C++ : C# : Java : Spieleprogrammierung : Systemprogrammierung Linux : Software-Entwicklung : .NET : Compilertechnik : Algorithmen & Datenstrukturen : Objektorientierung : Entwurfsmuster : UML : eXtreme Programming : Scrum : Projektmanagement : Software-Testing : Datenbanken : Tom DeMarco : Dilbert : User Friendly
C/C++ Forum :: Die Artikel ::  Einführung in Codepages und Unicode  
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2
  Zeige alle Beiträge auf einer Seite
Auf Beitrag antworten
Autor Nachricht
Jochen Kalmbach
Moderator

Benutzerprofil
Anmeldungsdatum: 11.11.2005
Beiträge: 11312
Beitrag Jochen Kalmbach Moderator 18:58:30 14.12.2006   Titel:              Zitieren

UCS ist keine Kodierung... UCS-2 war der erste (Fehlentwurf) der Unicode-Organisation... aktuell ist man jetzt bei UCS-4 (oder einfach nur Unicode-Version 5).
Unicode-Kodierungen beginnen i.d.R. mit UTF-x

_________________
Greetings
Jochen
(Microsoft MVP VC++) My blog about Win32 and .NET: http://blog.kalmbach-software.de/ (deutsch)
ss
Unregistrierter




Beitrag ss Unregistrierter 17:59:43 21.12.2006   Titel:              Zitieren

Ok UCS ist keine Zeichenkodierung in dem Sinne.
Aber UCS(Universal Character set) spezifiziert einen Zeichensatz.

Sprich UCS-2(16Bit) und UCS-4(32Bit) definieren die maximale anzahl der zeichen die darin gepeichert werden können.

Die ganzen UTF-X formate sind nichts anderes als "UCS Transformation Formate"
sprich es sind Formate, welche definieren, wie ein UCS-zeichen kodiert wird.

z.b. UTF-8 sagt, das jedes Unicode-zeichen in eine folge von 8bit-blöcken kodiert wird.

UTF-16 ist vergleichbar mit UCS-2 sprich jeder UTF-16 2byte Wert entspricht einem zeichen in dem UCS-2 Zeichensatz.

Das selbe gilt für UTF-32 und UCS-4.

Das man UCS-2 als fehlentwurf ansieht finde ich auch falsch. UCS-4 ist im prinzip nur ne Weiterentwicklung von UCS-2 um den zeichenvorrat zu erhöhen.

Um z.b. damit auch Mathematische Formelzeichen im Zeichensatz ihren platz haben können.

Der UCS-2 Zeichensatz reicht normalerweise aus um 90-99%(Angabe dieses Wertes ohne Gewähr) der tagtäglich verwendeten Zeichen zu halten.

Also ist UCS schon ein teil von Unicode und zwar definiert es den Zeichensatz.
Und UTF-X sind nichts anderes als Spezifikationen, wie man die einzelnen Zeichen des Unicode Zeichensatz kodiert.
Leitman
Unregistrierter




Beitrag Leitman Unregistrierter 14:28:57 11.09.2007   Titel:   big thy            Zitieren

Vielen Dank für diesen echt wertvollen Beitrag Jochen!

Hat mir wirklich weiter geholfen ^^ :live:
rüdiger
Moderator

Benutzerprofil
Anmeldungsdatum: 11.07.2001
Beiträge: 22631
Beitrag rüdiger Moderator 15:45:57 08.01.2012   Titel:              Zitieren

Boost.Locale bietet Unterstützung für einige Unicode-Algorithmen an (auf Basis von ICU).
C/C++ Forum :: Die Artikel ::  Einführung in Codepages und Unicode  
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2
Auf Beitrag antworten

Zeige alle Beiträge auf einer Seite




Nächstes Thema anzeigen
Vorheriges Thema anzeigen
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

Powered by phpBB © 2001, 2002 phpBB Group :: FI Theme

c++.de ist Teilnehmer des Partnerprogramms von Amazon Europe S.à.r.l. und Partner des Werbeprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Websites konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Werbeanzeigen und Links zu amazon.de Werbekostenerstattung verdient werden kann.

Die Vervielfältigung der auf den Seiten www.c-plusplus.de, www.c-plusplus.info, www.c-sar.de, www.c-plusplus.net und www.baeckmann.de enthaltenen Informationen ohne eine schriftliche Genehmigung des Seitenbetreibers ist untersagt (vgl. §4 Urheberrechtsgesetz). Die Nutzung und Änderung der vorgestellten Strukturen und Verfahren in privaten und kommerziellen Softwareanwendungen ist ausdrücklich erlaubt, soweit keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Seitenbetreiber übernimmt keine Gewähr für die Funktion einzelner Beiträge oder Programmfragmente, insbesondere übernimmt er keine Haftung für eventuelle aus dem Gebrauch entstehenden Folgeschäden.