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C/C++ Forum :: Neuigkeiten aus der realen Welt ::  Denken Gerichte bei uns übehaupt nicht mehr an die Folgen ihrer Entscheidungen?  
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muemmel
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Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 1508
Beitrag muemmel Mitglied 15:30:17 18.11.2008   Titel:   Denken Gerichte bei uns übehaupt nicht mehr an die Folgen ihrer Entscheidungen?            Zitieren

Hi,

bei manchen Urteilen die jetzt so gefällt werden frage ich mich was das soll.
Da legt das Gericht fest, daß eine Begrenzung der Summe die bei Hartz IV Kindern für Klassenausflüge gezahlt werden nicht zulässig ist.
Haben die eigentlich mal dran gedacht, daß auch Nicht-Hartz-IV-Eltern nicht unbegrenzt zahlen können?
In Zukunft werden dann die Klassen deren Eltern zur Mittelschicht gehören einen Ausflug in die nächste Jugendherberge machen und die Kinder von Hartz-IV-Empfängern fahren zum Karneval nach Rio?

Das schwachsinnigere von den beiden Urteilen ist aber, daß auch "Patchwork-Kinder" mit zur Bedarfsgemeinschaft zählen. Das heist also im Umkehrschluß, daß jemand, der mit einem arbeitslosen Partner, der schon Kinder hat, zusammenzieht in voller Höhe mit für deren Unterhalt herangezogen wird. Das heist, er landet mit seinem finanziellen Niveau auch in Höhe des Arbeitslosengeldes und zahlt dafür daß ein anderer 5 Minuten Spaß hatte. Und das wenn er Pech hat für die Dauer von ca 25 Jahren. Wozu soll der noch arbeiten gehen. Da kann er ja gleich einen auf Assi machen.
Hat irgend einer von denen, die sich diese Entscheidung ausgedacht haben mal daran gedacht, daß es damit zum Beispiel für arbeitslose Frauen mit 2 Kindern und mehr praktisch unmöglich wird, sich einen Lebenspartner zu suchen, der nicht ebenfalls arbeitslos ist?

Oder die Regelung, daß Fahrtkosten für einen Ein-Euro-Jobber nicht erstattungsfähig sind. Das heist im ungünstigen Fall ist der der was tut gegenüber dem der zu Hause die Beine hochlegt und sich den Bauch krault noch finanziell benachteiligt. Insbesondere wenn man bedenkt, daß Ein-Euro-Jobs auch dann zugewiesen werden, wenn nur ein paar wenige Euro Hartz-IV ausgezahlt werden weil der Lebenspartner zu viel verdient. Da kann es im ungünstigsten Fall passieren, das die Fahrtkosten höher sind als die paar Euro vom Arbeitsamt und der eine Euro pro Stunde zusammen. Für solche Leute würde sich dann der kuriose Zustand ergeben, das sie es sich (vom Einkommen des Lebenspartners) was kosten lassen müssen wenn sie was tun wollen wie sie es ja von der Arge auferlegt bekomme.

Irgendwo läufts hier in Deutschland Richtung verkehrte Welt.

Gruß Mümmel

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Muemmel ante portas
Ivo
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Anmeldungsdatum: 29.06.2004
Beiträge: 2061
Beitrag Ivo Mitglied 15:51:06 18.11.2008   Titel:              Zitieren

Ganz meine Meinung, darum lebe ich in einen Land ohne Sozialsystem. Da muss ich mir wenigstens darueber keine Gedanken mehr machen.

Ivo

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sig lost
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mezzo mix
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Anmeldungsdatum: 24.02.2002
Beiträge: 937
Beitrag mezzo mix Mitglied 16:37:44 18.11.2008   Titel:              Zitieren

Dann kann ich dir nur wuenschen gesund zu bleiben...
Fincki
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Anmeldungsdatum: 20.01.2006
Beiträge: 749
Beitrag Fincki Mitglied 17:01:15 18.11.2008   Titel:              Zitieren

Auf die Gerichte zu schimpfen trifft hier den Falschen. Der Gesetzgeber hat das verbrochen, die Gerichte müssen es nur ausbaden.
phlox81
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Beiträge: 7194
Beitrag phlox81 Moderator 17:10:05 18.11.2008   Titel:              Zitieren

Das wird dann wohl in Revision gehen.
HarzIV Kinder werden auch in Zukunft nicht auf die Malidiven fliegen...

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Intelligenz ist eine Illusion des Menschen

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asc
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Anmeldungsdatum: 12.01.2007
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Beitrag asc Mitglied 17:25:54 18.11.2008   Titel:              Zitieren

Ich fände es am sinnvollsten wenn man mal die maximale Höhe von Kosten einer Klassenfahrt festlegt (Von mir aus mit einer Ausnahmeregel das Kosten darüber dann möglich sind wenn ALLE Beteiligten dafür sind - Zuschüsse sollte es aber maximal bis zu dieser Grenze geben). Und dann wäre das Urteil auch nicht ganz jenseits von gut und böse.

cu André

_________________
in theory there's no difference between theory and practice. in practice there is. (yogi berra)

In der Theorie gibt es kein Unterschied zwischen Theorie und Praxis. In der Praxis sehr wohl.


Zuletzt bearbeitet von asc am 17:26:21 18.11.2008, insgesamt 1-mal bearbeitet
Daniel E.
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Anmeldungsdatum: 17.07.2001
Beiträge: 4477
Beitrag Daniel E. Mitglied 17:48:57 18.11.2008   Titel:              Zitieren

mezzo mix schrieb:
Dann kann ich dir nur wuenschen gesund zu bleiben...

Naja, Versicherungen wird es ja wohl trotzdem geben. Man muß sie halt nicht benutzen.

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Zu jedem Problem gibt es eine Lösung, die klar, einfach und falsch ist.
Unix-Tom
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Beiträge: 10377
Beitrag Unix-Tom Moderator 17:51:46 18.11.2008   Titel:              Zitieren

Wenn es im Gesetz nicht geregelt ist dann kann ein Richter nicht anders entscheiden.
Richter haben oft keine Ermessensspielraum.
Auch wenn Richter Unabhängig und nicht Weisungsgebunden sind müssen sie anhand der Gesetze Urteile fällen.
Als Bsp. Wenn Mord nicht im Gesetz unter strafe steht kann dich ein Richter nicht wegen Mordes verurteilen nur weil es ihm so passt.
Oder fixtiv:

Du begehst einen Mord der mit max. 10 Jahren lt. Gesetz zu bestrafen ist.
Deine Verhandlung zieht sich aber. IN dieser Zeit wird Mord aber mit Lebenslang bestraft.
Nun (auch wenn es der Richter gerne anders hätte) kannst Du nicht mit lebenslang bestraft werden kannst denn zum Zeitpunkt der Tat waren es nur 10 Jahre.

Es gibt eben die Legislative, Judikative und Exekutive.
In einem Rechtsstaat kann eben die Judikative und Exekutive nur das machen was die Legislative vorgibt.

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Moderator für MFC, Linux und Datenbanken
Elektronix
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Anmeldungsdatum: 20.01.2006
Beiträge: 1962
Beitrag Elektronix Mitglied 19:05:15 18.11.2008   Titel:   Re: Denken Gerichte bei uns übehaupt nicht mehr an die Folgen ihrer Entscheidungen?            Zitieren

muemmel schrieb:

In Zukunft werden dann die Klassen deren Eltern zur Mittelschicht gehören einen Ausflug in die nächste Jugendherberge machen und die Kinder von Hartz-IV-Empfängern fahren zum Karneval nach Rio?

Das sollte mich wundern, denn der Carnaval ist nicht jugendfrei. :o)

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Die Grundgebir is aa schon drin. DOS is jo nett!:-)
Badestrand
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Beiträge: 4342
Beitrag Badestrand Mitglied 19:06:36 18.11.2008   Titel:              Zitieren

asc schrieb:
Ich fände es am sinnvollsten wenn man mal die maximale Höhe von Kosten einer Klassenfahrt festlegt
Ich meine die gäbe es, werden aber häufig ohne zu fragen überschritten.
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