ich habe von einem Befreundeten Selbständigen ein Angebot bekommen für diesen Software bzw. eine Webseite zu erstellen. Der Wert des Auftrages wird unter 1000€ liegen.
Nur wie löst man das jetzt am besten mit der Bezahlung. Muss ich gleich ein Gewerbe anmelden wegen einer einmaligen Sache? Außerdem bekomme ich Bafög. kann es dadurch gefährdet werden?
Du kannst ihm einfach eine Rechnung schreiben. Bei der Steuererklärung würdest du das als Einnahmen aus selbständiger Arbeit angeben. Das BAföG interessiert eigentlich nur was du während des Bewilligungszeitraums verdienst und nicht wann oder über welchen Zeitraum.
Edit: Ich meine natürlich das BAföG Amt
_________________ Das Herz besitzt Gründe, die die Vernunft nicht kennt.
Zuletzt bearbeitet von pierredrks am 06:33:00 02.09.2010, insgesamt 1-mal bearbeitet
Naja die Person hat ein Kleingewerbe. Ich möchte halt keine Probleme vom Finanzamt bekommen und auch wegen Bafög nicht.
Du wohl weniger, sondern er/sie. Weil alles über Bücher und Geschäftskonten geht.
Ja, streng formal kannst Du es unter Anlage GSE beim FA packen.
Also Beträge um 1.000 € da gibt es mit Sicherheit steuerlich einige Möglichkeiten z.B. Übungsleiterfreibetrag etc.
Wegen dem BAFÖG-Amt würde ich keine Träne vergiessen. Worst case musst Du es eben zurückzahlen.
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