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C/C++ Forum :: Beruf und Ausbildung ::  Als Student einmaligen Auftrag     Zeige alle Beiträge auf einer Seite Auf Beitrag antworten
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Max123
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Beitrag Max123 Mitglied 13:37:57 01.09.2010   Titel:   Als Student einmaligen Auftrag            Zitieren

Hallo,

ich habe von einem Befreundeten Selbständigen ein Angebot bekommen für diesen Software bzw. eine Webseite zu erstellen. Der Wert des Auftrages wird unter 1000€ liegen.
Nur wie löst man das jetzt am besten mit der Bezahlung. Muss ich gleich ein Gewerbe anmelden wegen einer einmaligen Sache? Außerdem bekomme ich Bafög. kann es dadurch gefährdet werden?

mfg.
Prof84
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Beitrag Prof84 Mitglied 13:54:39 01.09.2010   Titel:              Zitieren

Wenn es eine einmalige Sache ist und der Auftrag von einer Privatperson würde ich da überhaupt keine Faxen machen.

Geld auf's Konto und gut ist.
Komm bloß nicht auf den Gedanken dafür ein Gewerbe anzumelden.

_________________
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Max123
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Beitrag Max123 Mitglied 13:56:13 01.09.2010   Titel:              Zitieren

Naja die Person hat ein Kleingewerbe. Ich möchte halt keine Probleme vom Finanzamt bekommen und auch wegen Bafög nicht.
mezzo mix
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Beiträge: 968
Beitrag mezzo mix Mitglied 14:33:47 01.09.2010   Titel:              Zitieren

Max123 schrieb:
Naja die Person hat ein Kleingewerbe. Ich möchte halt keine Probleme vom Finanzamt bekommen und auch wegen Bafög nicht.

Um's wie Chief Wiggum zu sagen, laß das Finanzielle doch seinen Freund Bargi erledigen: http://www.youtube.com/watch?v=S9WWbV5eF3Y :o)
pierredrks
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Beitrag pierredrks Mitglied 06:32:17 02.09.2010   Titel:              Zitieren

Du kannst ihm einfach eine Rechnung schreiben. Bei der Steuererklärung würdest du das als Einnahmen aus selbständiger Arbeit angeben. Das BAföG interessiert eigentlich nur was du während des Bewilligungszeitraums verdienst und nicht wann oder über welchen Zeitraum.

Edit: Ich meine natürlich das BAföG Amt

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Das Herz besitzt Gründe, die die Vernunft nicht kennt.


Zuletzt bearbeitet von pierredrks am 06:33:00 02.09.2010, insgesamt 1-mal bearbeitet
Prof84
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Beitrag Prof84 Mitglied 12:11:53 02.09.2010   Titel:              Zitieren

Max123 schrieb:
Naja die Person hat ein Kleingewerbe. Ich möchte halt keine Probleme vom Finanzamt bekommen und auch wegen Bafög nicht.


Du wohl weniger, sondern er/sie. Weil alles über Bücher und Geschäftskonten geht.

Ja, streng formal kannst Du es unter Anlage GSE beim FA packen.
Also Beträge um 1.000 € da gibt es mit Sicherheit steuerlich einige Möglichkeiten z.B. Übungsleiterfreibetrag etc.

Wegen dem BAFÖG-Amt würde ich keine Träne vergiessen. Worst case musst Du es eben zurückzahlen.

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