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soontobeforgotten
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Anmeldungsdatum: 29.01.2012
Beiträge: 4
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soontobeforgotten Mitglied
17:45:57 29.01.2012 Titel: |
Arzt: mißverständliche Kosteninfo bei Laboruntersuchung |
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Hallo,
ich war letztens beim Arzt und wollte eine Laboruntersuchung zum Thema X machen lassen, was die gesetztlichen Kassen nicht bezahlen. Also fragte ich eine Helferin, wie teuer das sei. Sie sagte "ca. 20 €". Nun, einige Tage später, habe ich die Rechnung vom Labor bekommen. Aber statt "ca. 20 €" lautet der Betrag ca. 80 €.
Der Grund: Das, was ich testen lassen wollte, besteht scheinbar aus 4 Einzeltests, die jeweils ca. 20 € kosten.
Die Info, die ich bei der Arztpraxis bekommen habe, war eindeutig mißverständlich und ich fühle mich getäuscht. Welche Erfolgsaussichten habe ich, wenn ich dem Labor mitteile, dass ich nur den Betrag von einem der 4 Einzeltests bezahlen werde, weil die Arztpraxis es falsch kommuniziert hat, und sich das Labor die restlichen 60 € "von denen besorgen soll"? |
Zuletzt bearbeitet von soontobeforgotten am 17:56:55 29.01.2012, insgesamt 2-mal bearbeitet |
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Minimee
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Anmeldungsdatum: 11.10.2004
Beiträge: 739
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Minimee Mitglied
18:04:34 29.01.2012 Titel: |
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Du hast bestimmt was unterschrieben beim Arzt? Da sollten normalerweise die Kosten auch aufgeführt sein.
Das Labor einfach nicht zu bezahlen führt jedenfalls nicht zum Erfolg! |
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soontobeforgotten
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Anmeldungsdatum: 29.01.2012
Beiträge: 4
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soontobeforgotten Mitglied
18:56:01 29.01.2012 Titel: |
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Ich habe nichts beim Arzt unterschrieben. Ich habe dem Arzt gesagt, dass er Test XYZ durchführen soll, woraufhin dieser dann in die Wege geleitet hat, dass mir Blut abgenommen und dieses zum Labor geschickt wurde. |
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soontobeforgotten
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Anmeldungsdatum: 29.01.2012
Beiträge: 4
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soontobeforgotten Mitglied
09:57:34 04.02.2012 Titel: |
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asc
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Anmeldungsdatum: 13.01.2007
Beiträge: 5282
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asc Mitglied
11:41:28 04.02.2012 Titel: |
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| soontobeforgotten schrieb: | | Kann mir jemand helfen? |
Bei mündlichen Aussagen kannst du nur etwas machen wenn Zeugen dies bestätigen. |
_________________ in theory there's no difference between theory and practice. in practice there is. (yogi berra)
In der Theorie gibt es kein Unterschied zwischen Theorie und Praxis. In der Praxis sehr wohl.
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Thuruk
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Anmeldungsdatum: 26.01.2012
Beiträge: 130
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Thuruk Mitglied
11:42:48 04.02.2012 Titel: |
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Vergiss es, sind nur 60€.
Aber grundsätzlich bist du hier im falschen Forum für sowas. |
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Gruum
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Anmeldungsdatum: 27.08.2000
Beiträge: 520
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Gruum Mitglied
16:54:46 04.02.2012 Titel: |
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Also ich denke mal die 80 Euro musst du bezahlen. Ob du dann noch 60 Euro von der Arztpraxis einklagen kannst ist eine andere Sache. |
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soontobeforgotten
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Anmeldungsdatum: 29.01.2012
Beiträge: 4
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soontobeforgotten Mitglied
09:36:20 05.02.2012 Titel: |
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Verfügt einer von euch über juristisches Grundwissen oder sind eure Antworten reine Spekulation? |
Zuletzt bearbeitet von soontobeforgotten am 09:40:31 05.02.2012, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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elise
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Anmeldungsdatum: 18.05.2001
Beiträge: 8094
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elise Mitglied
10:48:40 05.02.2012 Titel: |
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| soontobeforgotten schrieb: | | Verfügt einer von euch über juristisches Grundwissen oder sind eure Antworten reine Spekulation? |
vermutlich zweiteres.. er bedenke: dies ist ein programmiererInnenforum |
_________________ There's An App For That
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TGGC
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Anmeldungsdatum: 30.04.2001
Beiträge: 6394
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TGGC Mitglied
11:00:13 05.02.2012 Titel: |
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| asc schrieb: | | soontobeforgotten schrieb: | | Kann mir jemand helfen? |
Bei mündlichen Aussagen kannst du nur etwas machen wenn Zeugen dies bestätigen. | Du haettest einfach von Anfang an abstreiten sollen, das du den Auftrag erteilt hast. Hast du ja auch nicht, du wolltest ja 20 Euro ausgeben, nicht 80. |
_________________ UND DARUM FELSEN WIR
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Der aus dem Westen ...
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Anmeldungsdatum: 06.12.2010
Beiträge: 1277
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Der aus dem Westen ... Mitglied
14:34:20 05.02.2012 Titel: |
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Drive-By auf die Praxis, wenn einer überlebt, gehst du rein ... |
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