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isnichwahr
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Anmeldungsdatum: 09.02.2012
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isnichwahr Mitglied
22:04:45 14.05.2012 Titel: |
Rechtsfrage?! |
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Schönen guten Abend
Also in meinem Job habe ich eine Frage und stell sie mal hier einfach weil ich hier nen Account habe.
Und zwar habe ich ein Gerät mit dem ich eine chemische Konzentration in einer Flüssigkeit messen kann. Dieses Gerät muss mit einer vorgeschriebenen Testchemikalie wöchentlich überprüft werden. Außerdem ist das Gerät nur zugelassen zum messer einer bestimmten Flüssigkeit.
Da die Chemikalie sehr teuer ist, würde ich die gerne sparen. Darüber hinaus möchte ich auch andere Flüssigkeiten auf die Konzentration einer Chemikalie messen.
Die Messwerte möchte ich nur erheben um einen Überblück über eine Gesamtsituation zu erhalten. Stimmt was nicht, möchte ich dir das objekt an Personal weiter geben, die das mit Ordnungsgemäß geprüften Geräten verifizieren und ggf. eingreifen.
Angenommen nun, ich Messe die Werte empfinde sie als Ok, heißt gebe das Objekt nicht weiter. Und nun nimmt das Objekt einen Schaden, der mit den erhobenen Werten nichts zu tun hat - einfach einen "ermüdungsschaden". Kann ich dann belangt werden weil ich ein nicht geprüftes gerät genutzt habe? (Normal würde und müsste ich die Werte NICHT erheben). Wichtig wäre vllt auch noch, die Werte werden "bei laufendem Betrieb" erhoben, heißt ich mache entweder routinekontrollen oder auf Bitten hin weil jemandem etwas komisch vor kam.
Ich mein mich jetzt halt zu entsinnen, das es in Deutschland festgelegt ist, das in einem Straf-Fall einem nur Sachen zur last gelegt werden dürfen, die unmittelbar mit der Sache zu tun haben. Und jetzt die eigentliche Frage:
Weiß jemand wo das verankert ist, oder nach was ich Suchen muss?
Denn die Frage ist, wenn das Objekt jetzt den Betrieb aufgibt, ich meine Kontrollen ordnungsgemäß gemacht habe, anhand dessen ordnungsgemäße Maßnahmen eingeleitet habe, kann mir dann das nicht gecheckte Gerät zur last gelegt werden, obwohl das mit der eigentlichen Arbeit rein garnichts zu tun hat.
Hoffe die Situation ist halbwegs verständlich. Ist nicht so ganz einfach zu beschreiben... |
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volkard
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Anmeldungsdatum: 06.04.2000
Beiträge: 25679
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volkard Moderator
22:18:08 14.05.2012 Titel: |
Re: Rechtsfrage?! |
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edit: Habs dem Wortlaut der Frage nach interprtiert, was falsch war. knivil triffts. |
_________________ ewr-dienstleister krankenversicherung
Zuletzt bearbeitet von volkard am 22:28:22 14.05.2012, insgesamt 4-mal bearbeitet |
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knivil
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Anmeldungsdatum: 11.02.2009
Beiträge: 5851
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knivil Mitglied
22:22:42 14.05.2012 Titel: |
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Wie willst du nachweisen, dass du nicht dafuer verantwortlich bist? DU betreibst ein Geraet ncht wie vorgeschrieben, pruefst Dinge nicht wie vorgeschrieben, haelts dich nicht an die Anleitung, ... |
_________________ If it were not for laughter, there would be no Tao.
Sie können einen Beitrag nicht so schnell nach Ihrem letzten absenden, bitte warten Sie einen Augenblick.
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cooky451
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Anmeldungsdatum: 16.10.2010
Beiträge: 6869
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cooky451 Mitglied
22:29:22 14.05.2012 Titel: |
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Irgendetwas ist ungewöhnlich und dennoch vertraut in diesem Thread.. |
_________________ Sie sind nicht berechtigt unrechtmäßige Kopien dieses Datenträgers zu erstellen.™
Keksverteilungsbeauftragter
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314159265358979
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Anmeldungsdatum: 09.03.2010
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314159265358979 Mitglied
22:30:46 14.05.2012 Titel: |
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isnichwahr
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Anmeldungsdatum: 09.02.2012
Beiträge: 59
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isnichwahr Mitglied
22:32:02 14.05.2012 Titel: |
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Klar bin ich Verantwortlich für die Betriebsfähigkeit der Objekts.
Der Wert den ich Messe wird regelmäßig gemessen. 4 Mal im Jahr. Durch einen "Fremdanbieter". Das muss vorher angemeldet werden. Wenn ich jetzt meinen Kunden darauf hinweise, das er vllt eine zusätzliche Kontrolle machen sollte, weil die Flüssigkeit schlechte Werte hat, dann mach ich einfach einen besseren Kundenservice als andere, womit ich ja mein Geld verdiene.
Um dein bsp mal aufzugreifen. Ich habe einen Azftraggeber, die Stadt, die mir sagt, du hast den Spielplatz zu beobachten, und zwar die Schaukel und das Klettergerüst. Dafür gibt es extra Ferngläser, die immer geprüft werden müssen. Das mache ich auch immer regelmäßig und alles ist gut.
Da es viele Mitkonkurenten gibt, beobachte ich aber auch noch die Sandkiste, für die ich ein anderes Glas benötige. Das glas habe ich eh, will es aber nicht prüfen, weil eh regelmäßig einer über die kiste guckt.
Nun bricht aus dem Klettergerüst ne Stufe, obwohl ich das klettergerüst richtig geprüft habe (was im übertragenen sinne passieren kann), bin ich dann für das Gerüst haftbar weil ich die Sandkiste mit einem nicht geprüften gerät beobachtet habe?
EDIT:
| knivil schrieb: | | Wie willst du nachweisen, dass du nicht dafuer verantwortlich bist? DU betreibst ein Geraet ncht wie vorgeschrieben, pruefst Dinge nicht wie vorgeschrieben, haelts dich nicht an die Anleitung, ... |
Es ist doch so. Ich kann sagen: Ihre maschiene ist nach dem was ich Vertraglich zu prüfen habe Ok. Allerdings ist mir aufgefallen das eine Flüssigkeit noch mal getestet werden sollte. Das ganze passiert natürlich auf dem Schriftweg, wie auch sonst ...
Jetzt geht seine Maschiene kaputt, an einer Stelle die ich vertraglich prüfen sollte. Zum prüfzeitpunkt war die auch ok (Wird dokumentiert). Da die Maschiene aber Wertvoll ist versucht der Kunde nun doch an Geld zu kommen und sagt, ich solle dennoch Zahlen weil ich ein nicht geprüftes gerät genutzt habe (allerdings für etwas, was mit dem schaden absolut garnicht zu tun hat). |
Zuletzt bearbeitet von isnichwahr am 22:38:10 14.05.2012, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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volkard
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volkard Moderator
22:39:37 14.05.2012 Titel: |
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| isnichwahr schrieb: | Da es viele Mitkonkurenten gibt, beobachte ich aber auch noch die Sandkiste, für die ich ein anderes Glas benötige. Das glas habe ich eh, will es aber nicht prüfen, weil eh regelmäßig einer über die kiste guckt.
Nun bricht aus dem Klettergerüst ne Stufe, obwohl ich das klettergerüst richtig geprüft habe (was im übertragenen sinne passieren kann), bin ich dann für das Gerüst haftbar weil ich die Sandkiste mit einem nicht geprüften gerät beobachtet habe? |
Natürlich nicht.
Aber Richter sind keine Techniker.
Wenn was kaputtgeht, sucht der Richter den Schuldigen. Dich, weil's am einfachsten ist.
Mußt abwäägen, wie es mit Berufungsferfahren und weiteren Berufungen ist und wie wahrscheinlich es ist. Sicherheit kriegste nicht. Die Gegenseite zahlt ein Gutachten von einem Prof. Dr., das sagt, daß Du "hättest müssen". Und nu? Würde sich es nachweisen lassen, daß der Schaden auch mit präzisen Messungen nicht aufgedeckt worden wäre? Dann biste fein raus. Was kostet dieser Nachweis. Insbesondere, wenn ein willkürliches Gutachten anderer Meinung nur 10000€ kostet? |
_________________ ewr-dienstleister krankenversicherung
Zuletzt bearbeitet von volkard am 22:43:08 14.05.2012, insgesamt 2-mal bearbeitet |
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isnichwahr
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isnichwahr Mitglied
22:49:49 14.05.2012 Titel: |
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Das ist die Frage. Bzw die Frage ist immernoch wo verankert ist (wenn es denn verankert ist), das einem nur Sachen zur last gelegt werden dürfen, die mit der Sache zu tun haben...
| Zitat: | | Würde sich es nachweisen lassen, daß der Schaden auch mit präzisen Messungen nicht aufgedeckt worden wäre? |
Ja, es lässt sich nachweisen. Meine Messung die ich einfach zusätzlich erheben möchte hat rein garnichts mit den möglichen schäden zu tun. Und das lässt sich auch Nachweisen. Und auch jedes externe Fachpersonal (also z.B. ein Gutachter) wird bestätigen das der erhobene Wert oder der Ablauf der Messung nicht im entferntesten mit dem Schaden zu tun hat.
Auch kann ich Nachweisen, das es nicht meine Pflicht ist diese Werte zu erheben. Zur Messung entnehme ich einen Tropen der Flüssigkeit aus ca 6-7 Liter gesamtmenge. Jeder weiß das der fehlende Tropfen egal ist.
Angenommen es entsteht ein Schaden, der mit der Flüssigkeit zu tun hat. Dann wäre der auch ohne mich entstanden. Ich habe nur einen gut gemeinten rat gegeben den Verantwortlichen zu kontaktieren damit der das nochmal prüfen kann.
EDIT:
Um das spielplatzbsp aufzugreifen.
Angenommen ich sehe durch mein nicht geprüftes Glas ein loch im Weg, den ich garnicht prüfen muss, und weise die Stadt drauf hin. Nun fällt am Selben tag noch jemand wegen des Loches und die Stadt soll zahlen. Kann ich dann belang werden, weil mir das Loch durch ein nicht geprüftes glas aufgefallen ist.
Nachweißbar bin ich auch nicht für die beseitigung des Loches verantwortlich. Gemeldet habe ich es aber unverzüglich. |
Zuletzt bearbeitet von isnichwahr am 22:53:24 14.05.2012, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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nachtfeuer
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nachtfeuer Moderator
22:52:35 14.05.2012 Titel: |
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Ich würde mich erstmal an die normativen Texte und Verweise halten, die zur Verfügung stehen und selbst schlußfolgern, statt in einem Forum nebulöse Zusammenhänge aufzutischen.
(Um bessern Überblick über mögliche Folgen zu haben usw.)
Rechtlich ist es auch oft so, je schlechter der augenscheinliche Eindruck desto schlimmer das Urteil (deswegen sollte man sich möglichst immer von hübschen aber bewährten Anwälten/Anwältinnen vertreten lassen, und zwei Anwälte haben, einen weiblichen und einen männlichen, je nach anzunehmenden Richtergeschlecht).
Den Effekt kann man auch an bekannteren Fällen beobachten, wo die lobbystärkeren Geldrechtvertreter gegen Otto Normalinternetuser Vorrechte bekommen, was aber im Zusammenhang auch mit wirtschaftlichen Interessenausrichtung einer Ortsrechtssprechung zu tun hat, oder wenn ärmere Leute ohne Anwalt wenig Recht zu gesprochen bekommen, oder wie halt in typischen Bürgerszenarios, man ist zwar auf der Rechtsseite, aber bekommt sein Recht nicht oder kann es noch nichtmal verhandeln - wenn dann ein Fernsehteam kommt, oder eine anerkannte Zeitschrift, dann geht auf einmal doch alles sehr schnell und es war ja alles nur ein Mißverständnis. |
_________________ HhxV9rU5D8o236dZF7bMQ4Dys1_TuUmI4mZM.d2qD15ERi_0dgcHP0UViL3e-4WUi0nXXNwDYqA10sLEgjBVtdhE
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volkard
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Anmeldungsdatum: 06.04.2000
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volkard Moderator
22:59:01 14.05.2012 Titel: |
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| isnichwahr schrieb: |
Das ist die Frage. Bzw die Frage ist immernoch wo verankert ist (wenn es denn verankert ist), das einem nur Sachen zur last gelegt werden dürfen, die mit der Sache zu tun haben...
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Es ist nur dauernd mal irgendwo verankert, wer bestraft wird oder zu haften hat, wenn er woran Schuld hat.
Ansonsten
http://de.wikipedia.org/wiki/In_dubio_pro_reo
Finde irgendwas, was stärker als "In Dubio pro Reo" ist und Du hast einen Ansatzpunkt. Ähm. Gibt es nicht. Kann es nicht geben. Unmöglich.
Außer, sobald es technisch wird. Zum Beispiel maßlose Schadenersatzansprüche bei "Störerhaftung", wenn man ein offenes WLAN hatte.
Das macht die Sache doof. |
_________________ ewr-dienstleister krankenversicherung
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