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C-O-M-M-A-N-D-E-R
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Anmeldungsdatum: 03.05.2001
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Beitrag C-O-M-M-A-N-D-E-R Mitglied 13:24:00 05.11.2001   Titel:              Zitieren

verdammt das wollte ich auch schreiben, weil das thema gerade bei uns im büro aufgekommen ist, und mir gesagt wurde, das das mit den 50k NICHT pro Nase ist, aber da war wer schneller [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img]

_________________
dumdidum
duke_sven
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Anmeldungsdatum: 26.04.2001
Beiträge: 261
Beitrag duke_sven Mitglied 14:29:00 05.11.2001   Titel:              Zitieren

...und was noch als grosses problem bei der selbstständigkeit hinzu kommt ist der zahlungswille, bzw die bonität der kunden.
da passiert es schnell mal das ein kunde, ganz zufällig eure rechnung verlegt hat, oder er hat einen mängel entdeckt und kürzt die rechnung, oder er bezahlt nicht alles weil er könnte noch einen mengel entdecken, oder er hat inzwischen einen offenbarungseid abgelegt und muss/kann gar nichts zahlen.

man wird leider sehr schnell mit vielen spielweisen des HGB vertraut gemacht, das kann unter umständen ganz schön weh tun.

aber trotz allem, falls du überzeugt bist, das du die end-idee hast, geh den schritt, er bringt dir wenn es läuft den höchsten profit, hat aber auch ein grosses risiko.

falls du nicht davon leben musst, kannst du so nebenbei,zb. während ausbildung/studium jede menge softskills erwerben, die du so in keiner unterrichts stunde lernst.

allen die es versuchen viel glück!

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Am Anfang war das Wort und es war von einem Affen geschrieben worden.
Unregistrierter





Beitrag Unregistrierter 13:21:00 06.11.2001   Titel:              Zitieren

Hm, warum zum Geier wollt ihr unbedingt einen Gewerbeschein haben? Da hängt nicht wenig Theater dran (IHK-Zwangsmitgliedschaft bzw. Antrag auf Freistellung von selbiger, das Finanzamt erwartet ab dem 3. Jahr Gewinne etc.). Mein Steuerberater behauptet jedenfalls, Softwareentwicklung läßt sich auch als freiberufliche Tätigkeit angeben - und das Finanzamt hatte da bisher auch nix dagegen.

Btw: Sofort komplett selbständig zu werden ist ein enormes Risiko - was spricht denn bitte gegen eine zusätzliche Tätigkeit neben einem festen Job? Dann stören auch magere Monate nicht weiter...
Marc++us
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Beitrag Marc++us Administrator 13:58:00 06.11.2001   Titel:              Zitieren

Das ist eine ganze heiße Kiste... Softwareentwicklung _kann_ eine freiberufliche Tätigkeit sein, aber kann auch gewerblich sein. Das ist eine Gratwanderung. Ich habe das nicht mehr genau im Kopf, hängt aber unter anderem von solchen Sachen wie der Wiederholung und Ähnlichkeit der Arbeit ab.

Wenn jemand ein Programm schreibt und n-mal identisch verkauft, wird das auf jeden Fall als gewerblich eingestuft, soweit ich mich recht erinnere.

Wer ein Ingenieurstudium gemacht hat, kann hier sehr schön ein Ingenieurbüro gründen, da hier die Zuordnung im Regelfall als freiberuflich erfolgt, und man es wegen der Individualität der Arbeiten leichter hat, eine freiberufliche Tätigkeit zu begründen.

Das Dumme an diesen ganzen Kisten ist nämlich immer, daß das FA die Tätigkeit rückwirkend umwidmen kann, so daß man plötzlich rückwirkend gewerblich tätig wird. Vor allem gibt es zum Begriff "Ingenieurbüro" viele Urteile vor dem Finanzgericht, das ist also erprobtes Terrain.

Informatiker haben es hier ein bißchen schwieriger, da dieses Berufsbild des "selbständigen Softwareentwicklers" für die FAs wohl immer noch recht neu ist. [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img]

Ein Vorteil hat ein Gewerbe: man kommt leichter aus der Vermutung der Scheinselbständigkeit heraus, als bei einer freiberuflichen Tätigkeit.

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Viele Grüße
Marc++us
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Marc++us
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Anmeldungsdatum: 05.04.2000
Beiträge: 17124
Beitrag Marc++us Administrator 14:07:00 06.11.2001   Titel:              Zitieren

Ach so, noch zwei Dinge:

a) die IHK-Zwangsmitgliedschaft ist zwar ärgerlich, aber in der Regel kann man sich recht lange von der Beitragszahlung freistellen lassen. Einfach abspeichern und jedes Jahr beim eintreffenden Gebührenbescheid Datum aktualisieren und neu rausschicken. Einen Beratungsanspruch hat man aber sofort - das kann interessant sein, anrufen und Termin machen. Auch Infomaterial bzgl. Import und Export bekommt man von den Jungs, wenn man mal etwas direkt importieren will usw.

b) die Sache mit der Gewinnerzielung innerhalb von n Jahren (dachte eigentlich, es wären 7) muß immer gegeben sein. Es ist egal, ob man gewerblich oder freiberuflich selbständig tätig ist. Hat man nach einer gewissen Zeit (wäre zu prüfen, ob 3 oder 7 Jahre) noch keine Gewinn erzielt, unterstellt das FA, daß man die Tätigkeit aus Liebhaberei ohne Gewinnerzielungsabsicht ausführt. Damit wird die Tätigkeit RÜCKWIRKEND nicht mehr steuerlich anerkannt, d.h. man verliert die ganzen zurückliegenden Verluste. Dies ist besonders bei iner nebenberuflichen Tätigkeit fatal, da ja hier in der Regel Verluste aus der Nebentätigkeit steuermindernd wirken. Plötzlich muß man dies für bis zu 6 Jahre zurück zahlen.

Fazit: jede selbständige Tätigkeit muß irgendwann Gewinn abwerfen, sonst wird's heikel. Im Zweifelsfalle lieber die Tätigkeit wieder abmelden.

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Viele Grüße
Marc++us
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Unregistrierter





Beitrag Unregistrierter 14:19:00 06.11.2001   Titel:              Zitieren

Hm, ich bilde mir ein, das Finanzamt lässt nur die ersten 2 Jahre ohne Gewinne zu. Aber zugegeben: das ist ein klarer Vorteil FÜR den Gewerbeschein. Anmelden, 2 Jahre lang Verlust einfahren, abmelden. Die Frage wäre: Kann man anschließend gleich wieder ein praktisch identisches Gewerbe anmelden oder muss man das dann auf den Namen vom Ehegatten/Oma/Tante laufen lassen?
Marc++us
Administrator

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Beiträge: 17124
Beitrag Marc++us Administrator 15:16:00 06.11.2001   Titel:              Zitieren

Es sind auf alle Fälle mehr als 2 Jahre.

Im Konz steht für Nebengewerbe drin, daß die FAs im 7. Jahr ohne Gewinn eine Zwangsabmeldung beantragen.

Soweit ich weiß muß für das gleiche Gewerbe und den gleichen Namen eine Frist eingehalten werden, sonst wird das nicht als Ab- und Neuanmeldung betrachtet. Aber anderes Gewerbe oder anderer Name funzt prächtig - schon mal die Teppichhändler gesehen, die ständig Räumungsverkauf haben? Die machen das genau nach dem Prinzip und die FAs sind völlig machtlos.

Auch Wechsel des Bundeslands für den Gewerbesitz hilft, da die Länder wegen Datenschutzbestimmungen keinen Datenabgleich machen dürfen.

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Marc++us
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