Hypercell ein ] Hypercell aus ] Zeige Navigation ] Verstecke Navigation ]
c++.de  
   

Die mobilen Seiten von c++.de:
http://m.c-plusplus.de
Infos hier [BETA]

  
c++.de :: Archivierte Diskussionen ::  Pro und Contra zu Tempolimits auf deutschen Autobahnen gesucht  
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2, 3 ... 14, 15, 16
  Zeige alle Beiträge auf einer Seite
Auf Beitrag antworten
Autor Nachricht
Jockelx
Unregistrierter




Beitrag Jockelx Unregistrierter 16:02:39 05.03.2004   Titel:              Zitieren

Mir kommt der Testfahrer, wenn er die Frau wirklich genötigt haben sollte,
hier eindeutig zu gut weg!

Die Argumente sind stets
- Fahrer zwar dicht aufgefahren, aber egal
- Frau darf nicht auf Autobahn, wenn Sie damit nicht fertig wird.

Mal ein ganz anderes Beispiel:
Es gab mal einen Afrikaner, der von Neo-Nazis durch die Stadt getrieben wurde,
bis er in Panik durch eine Glastür gesprungen ist und dort verblutete.
Nach der Argumentation einiger Leute hier, sind die Nazis freizuspechen,
da sie den Mann ja nicht in die Tür gestossen haben.

Es ist nicht grundlos strafbar andere so zu bedrängen, bis sie mit einer
Situation nicht mehr fertig werden.

Also: Ist der Mann bewusst zu dicht aufgefahren, so ist er meiner Meinung
nach mit der Strafe gut weggekommen.
Ansonsten ist er frei zusprechen.

Jockel
Noodles
Mitglied

Benutzerprofil
Anmeldungsdatum: 03.01.2003
Beiträge: 1889
Beitrag Noodles Mitglied 16:16:53 05.03.2004   Titel:              Zitieren

Jockelx schrieb:
Mal ein ganz anderes Beispiel:
Es gab mal einen Afrikaner, der von Neo-Nazis durch die Stadt getrieben wurde,
bis er in Panik durch eine Glastür gesprungen ist und dort verblutete.
Nach der Argumentation einiger Leute hier, sind die Nazis freizuspechen,
da sie den Mann ja nicht in die Tür gestossen haben.

Es ist nicht grundlos strafbar andere so zu bedrängen, bis sie mit einer
Situation nicht mehr fertig werden.l


Das war eine Hetze, der Afrikaner hat dies aus Angst (Todesangst) getan. So wie ich es im TV mitbekommen habe, soll die Frau erschrocken sein, sie wurde nicht mit Todesangst gehetzt. Von daher hinkt Dein Vergleich meiner Meinung nach.
Jockelx
Unregistrierter




Beitrag Jockelx Unregistrierter 16:33:48 05.03.2004   Titel:              Zitieren

Ich wollte das Verhalten des Fahrers keines Falls mit dem Verhalten
der Schwachköppe gleich setzen.

Trotzdem ist Motivation solcher Drängler, den Vorderleuten Angst einzujagen,
oder zumindest sich unwohl zu fühlen, damit sie möglichst schnell die Seite wechseln.

Wenn dann die Person die man verängstigt hat nicht so reagiert wie man wollte
(Platz machen), sondern stattdessen vor einen Baum fährt, kann man aber
auch nicht von Schuldlosigkeit reden.

Jockel
Noodles
Mitglied

Benutzerprofil
Anmeldungsdatum: 03.01.2003
Beiträge: 1889
Beitrag Noodles Mitglied 16:43:34 05.03.2004   Titel:              Zitieren

Jockelx schrieb:
Wenn dann die Person die man verängstigt hat nicht so reagiert wie man wollte (Platz machen), sondern stattdessen vor einen Baum fährt, kann man aber
auch nicht von Schuldlosigkeit reden.


Das ist richtig. Allerdings finde ich die Strafe zu hoch, es soll ja so gewesen sein, dass die Frau ganz links fuhr obwohl die Spur neben ihr frei war. Wenn das stimmt hat sie eine Mitschuld, denn sie hätte dort nicht fahren dürfen.
Jockelx
Unregistrierter




Beitrag Jockelx Unregistrierter 16:48:22 05.03.2004   Titel:              Zitieren

Jau, darauf können wir uns einigen!

Jockel
dreaddy
Mitglied

Benutzerprofil
Anmeldungsdatum: 30.05.2002
Beiträge: 2084
Beitrag dreaddy Mitglied 16:49:37 05.03.2004   Titel:              Zitieren

Allerdings haben die ihn durch die Stadt getrieben weil sie ihn mindestens zusammenschlagen wollten.
Dort ist das Verhalten ja auch im Falle der Neo-Nazi Überlegenheit gerechtfertigt wegzurennen und das panisch.
Aber wenn neben mir jemand steht, ich eine Papiertüte aufpuste und zerplatzen lasse und diese Person bekommt Panik und springt durch die nächste Glasscheibe, dann würd ich mich auch nicht unbedingt als den grossen Straftäter einstufen...
Kommt ja auch immer darauf an ob das vorherige eine offensichtliche Straftat war und in der Absicht "ich will dem jetzt Schaden".
Das mit Auffahren war wohl wenn dann eher ein unbewusstes "Boa, noch son '100 für den deutschen Urwald' Depp der nicht rechts rüber fahren kann, jetzt ärger ich den mal ein wenig".
Ich will nicht sagen das das ein gute Verhalten ist, aber das der Vorfahrer so reagiert, da kann man wirklcih nicht mit rechnen... wenn mir jemand gesagt hätte "hälst du es für möglich das jemand in nen Baum fährt weil hinter ihm einer dicht auffährt" ... .

Hatte sonen Fall heute auch wieder, dicht aufgefahren ist mir der Polizeiwagen heute auch, bevor ich rechts rüber bin und er mich mit 150 überholt hat...
und das auf ner Bundesstrasse wo 100 erlaubt ist... hatte schon Angst der hält mich an weil ich auch 130 gefahren bin, aber hat es bevorzugt mit 1 Meter Abstand hinter dem LKW vor uns zu kleben Öö
Und war schon irgendwie ein Schock auf einmal einen Polizeiwagen im Rückspiegel kleben zu haben der knapp 2 Meter Abstand bei 130 kmh hält hat...
Aber sogar DIE machen sonen Mist :o

_________________
visit http://www.nanofights.de , mein Science Fiction Trading Card Browsergame


Zuletzt bearbeitet von dreaddy am 16:53:29 05.03.2004, insgesamt 1-mal bearbeitet
Jockelx
Unregistrierter




Beitrag Jockelx Unregistrierter 17:08:21 05.03.2004   Titel:              Zitieren

Mit dem Vergleich NeoNazis - Drängler habe ich jetzt aber nicht mehr
übertrieben, als du mit deinem Papiertüten-Vergleich.

Wenn das mit der Papiertüte passieren würde, wärst du dir ja wohl
keiner Schuld bewusst und würdest dementsprechend am "Tatort" bleiben und
helfen.

Der Fahrer aber wusste sehr wohl was er da gemacht hat und ist folglich
abgehauen.

Wie gesagt, ich argumentiere hier stets unter der Prämisse, das der Verurteilte wirklich dicht aufgefahren ist.

Das Strafmass für Mitschuld an zwei Toten und Fahrerflucht ist dann
meiner Meinung nach auch nicht zu hoch.

Jockel
dreaddy
Mitglied

Benutzerprofil
Anmeldungsdatum: 30.05.2002
Beiträge: 2084
Beitrag dreaddy Mitglied 21:18:32 05.03.2004   Titel:              Zitieren

Wenn er es wusste und gesehen hat ist das richtig.
Nur wenn ich das Tütenbeispiel nehme, ne Oma vor mir umkippt deswegen und ich dann wegrenne ist das ja auch nicht anders.
Wenn er wirklich bewusst Fahrerflucht begangen hat, ist das auch was anderes.

Aber wenn er nur gesehen hat das das Auto vor ihm nach rechts weg ist und er mit seinen 250 Klamotten danach sofort wieder auf die Fahrbahn konzentriert hat, vieleicht weil ihn das fast-rammen schon etwas aus dem Konzept geworfen hat, bzw ausser Sichtweite war bevor er wieder in den Spiegel geschaut hat, hätte er zwar immernoch eine Schuld an dem Unfall, aber die Frau hätte eindeutig die Hauptschuld für mich...

Wenn ich ein Reh fast ramme seh ich auch erstmal zu das ich auf der Fahrbahn bleibe und schau wenn dann danach erst wieder in den Rückspiegel wo das Vieh denn hingehoppelt ist, wobei "die Zwischenzeit" bei 250 schon ausser Sichtweite sein kann.
Und du schaust ja auch nicht bei jedem Auto das du überholst nach ob es denn jetzt das Ganze überlebt hat...

_________________
visit http://www.nanofights.de , mein Science Fiction Trading Card Browsergame


Zuletzt bearbeitet von dreaddy am 21:21:31 05.03.2004, insgesamt 3-mal bearbeitet
c++.de :: Archivierte Diskussionen ::  Pro und Contra zu Tempolimits auf deutschen Autobahnen gesucht  
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2, 3 ... 14, 15, 16
Auf Beitrag antworten

Zeige alle Beiträge auf einer Seite




Nächstes Thema anzeigen
Vorheriges Thema anzeigen
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

Powered by phpBB © 2001, 2002 phpBB Group :: FI Theme

c++.de ist Teilnehmer des Partnerprogramms von Amazon Europe S.à.r.l. und Partner des Werbeprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Websites konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Werbeanzeigen und Links zu amazon.de Werbekostenerstattung verdient werden kann.

Die Vervielfältigung der auf den Seiten www.c-plusplus.de, www.c-plusplus.info und www.c-plusplus.net enthaltenen Informationen ohne eine schriftliche Genehmigung des Seitenbetreibers ist untersagt (vgl. §4 Urheberrechtsgesetz). Die Nutzung und Änderung der vorgestellten Strukturen und Verfahren in privaten und kommerziellen Softwareanwendungen ist ausdrücklich erlaubt, soweit keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Seitenbetreiber übernimmt keine Gewähr für die Funktion einzelner Beiträge oder Programmfragmente, insbesondere übernimmt er keine Haftung für eventuelle aus dem Gebrauch entstehenden Folgeschäden.