Bei Sondertilgung zahlst Du auch nur noch den offenen Restbetrag und nicht die noch offenen Zinsen.
ich verfüge nur über gefährliches halbwissen, aber afaik sind sondertilgungen auch erstmal von der bank zu genehmigen. hat die bank was dagegen wirst du die auch nicht so einfach machen können. normalerweiße wird sowas aber im entsprechenden vertrag VORAB!!! geklärt. da müsste/dürfte dann meist was von "vorfälligkeitsentschädigung bei sondertilgung" stehen.
einen kreditvertrag einfach kündigen ist afaik auch nicht möglich, ausser es ist eben bereits im vertrag geregelt. wenn das so einfach wäre würde doch jeder seinen vertrag kündigen sobald die kreditzinsen fallen ...
otze schrieb:
Wär da nicht ein Anruf bei deiner Bank zielführender als uns zu Fragen?
ist eigentlich das einzige as man dem TE raten kann
ich verfüge nur über gefährliches halbwissen, aber afaik sind sondertilgungen auch erstmal von der bank zu genehmigen. hat die bank was dagegen wirst du die auch nicht so einfach machen können. normalerweiße wird sowas aber im entsprechenden vertrag VORAB!!! geklärt. da müsste/dürfte dann meist was von "vorfälligkeitsentschädigung bei sondertilgung" stehen.
Ja. Deswegen hab ich genau das ja schon auf Seite 1 geschrieben:
byto schrieb:
Ich kenne Sondertilgungen. Also einfach hingehen, Restbetrag aufn Tisch knallen und fertig. Ist aber wohl nicht immer möglich. Sollte man idealerweise schon beim Abschließen des Kredites klären, dass Sondertilgung möglich ist.
Nächstes Thema anzeigen Vorheriges Thema anzeigen
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
c++.de ist Teilnehmer des Partnerprogramms von Amazon Europe S.à.r.l. und Partner des Werbeprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums
für Websites konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Werbeanzeigen und Links zu amazon.de
Werbekostenerstattung verdient werden kann.
Die Vervielfältigung der auf den Seiten www.c-plusplus.de, www.c-plusplus.info, www.c-sar.de, www.c-plusplus.net und www.baeckmann.de
enthaltenen Informationen ohne eine schriftliche Genehmigung des Seitenbetreibers ist untersagt
(vgl. §4 Urheberrechtsgesetz). Die Nutzung und Änderung der vorgestellten Strukturen und Verfahren in
privaten und kommerziellen Softwareanwendungen ist ausdrücklich erlaubt, soweit keine Rechte Dritter verletzt werden.
Der Seitenbetreiber übernimmt keine Gewähr für die Funktion einzelner Beiträge oder Programmfragmente, insbesondere
übernimmt er keine Haftung für eventuelle aus dem Gebrauch entstehenden Folgeschäden.